Geschäftsbericht 2020

Vergütung des Aufsichtsrats

Die von der Hauptversammlung festgelegte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in § 12 der Satzung der HUGO BOSS AG geregelt. Das Vergütungssystem wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2020 mit Wirkung zum 30. Juli 2020 angepasst. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden die Aufsichtsratsmitglieder nach der zuvor geltenden Vergütungsregelung des § 12 der Satzung der HUGO BOSS AG vergütet. Nach dieser Regelung war die Vergütung der Aufsichtsräte in einen fixen und einen variablen Bestandteil aufgeteilt. Der variable Bestandteil bemaß sich nach der Höhe des Ergebnisses je Aktie im Konzernabschluss. Die Position des Aufsichtsratsvorsitzenden und die seines Stellvertreters sowie die Mitgliedschaft in den Ausschüssen wurden bei der Berechnung der Vergütung berücksichtigt.

Nach dem neu beschlossenen Vergütungssystem entfällt fortan der variable Bestandteil, so dass die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder mit Wirkung zum 30. Juli 2020 ausschließlich fixe Bestandteile beinhaltet. Dabei setzt sich die Vergütung aus zwei Komponenten zusammen: einer Festvergütung, abhängig von der Position des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds, sowie einer zusätzlichen Vergütung für die jeweilige Ausschusstätigkeit. So erhält jedes ordentliche Mitglied des Aufsichtsrats eine Vergütung in Höhe von 80 TEUR. Der Vorsitzende erhält das 2,5-Fache und der stellvertretende Vorsitzende das 1,75-Fache dieser Summe.

Vergütung für Aufsichtsratstätigkeit (ab dem 30. Juli 2020)

Mitgliedschaft

 

Stellvertretender Vorsitzender

 

Vorsitzender

80.000 EUR

 

140.000 EUR

 

200.000 EUR

Grundbetrag

 

1,75-Fache des Grundbetrags

 

2,5-Fache des Grundbetrags

Darüber hinaus wird die Mitgliedschaft im Arbeitsausschuss, im Prüfungsausschuss sowie im Personalausschuss mit zusätzlich je 30 TEUR, der Vorsitz in einem dieser Ausschüsse mit zusätzlich je 60 TEUR vergütet. Die Mitgliedschaft im Nominierungsausschuss wird mit zusätzlich 20 TEUR vergütet. Für den Vorsitz und die Mitgliedschaft im Vermittlungsausschuss wird keine Vergütung gewährt. Maximal werden jedoch lediglich die drei höchstdotierten Ämter in den Ausschüssen zusätzlich vergütet, so dass sich etwa die Mitgliedschaft im Nominierungsausschuss neben zwei bestehenden Ausschussmitgliedschaften und einem Ausschussvorsitz in einem der anderen Ausschüsse nicht auf die Vergütung auswirken würde. Diese Regelung führt zur Festsetzung einer individuellen Maximalvergütung für jedes einzelne Mitglied des Aufsichtsrats entsprechend den von dem jeweiligen Mitglied bekleideten Positionen in den Ausschüssen.

Vergütung für Ausschusstätigkeit (ab dem 30. Juli 2020)

 

 

Arbeitsausschuss

 

Prüfungsausschuss

 

Personalausschuss

 

Nominierungs­ausschuss

Mitgliedschaft

 

30.000 EUR

 

30.000 EUR

 

30.000 EUR

 

20.000 EUR

Vorsitzender

 

60.000 EUR

 

60.000 EUR

 

60.000 EUR

 

Über die zuvor beschriebene Vergütung hinaus wird keine weitere Vergütung gewährt. Das neue System sieht zudem weder einen variablen Vergütungsbestandteil noch Sitzungsgelder vor.

Die Vergütung wird unverändert nach Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das jeweilige abgelaufene Geschäftsjahr entscheidet, ausgezahlt. Mitglieder des Aufsichtsrats, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehört haben, erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit eine zeitanteilige Vergütung. Mitgliedern des Aufsichtsrats werden Auslagen, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats entstehen, erstattet. Eine etwaige Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft vergütet, soweit die Mitglieder des Aufsichtsrats berechtigt sind, die Umsatzsteuer der Gesellschaft gesondert in Rechnung zu stellen, und dieses Recht ausüben.

Der Aufsichtsrat erhielt für seine Tätigkeit im Jahr 2019 Gesamtbezüge in Höhe von 1.205 TEUR. Darin enthalten ist ein variabler Anteil in Höhe von 450 TEUR. Für das Jahr 2020 betragen die Gesamtbezüge voraussichtlich 1.204 TEUR.

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